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Allergenkennzeichnung leicht gemacht!

Moderne Gemeinschaftsverpflegung - Menüplanerstellung - Hygiene

Nutzen Sie Ihre Kernkompetenzen in der Gastronomie.
Mit Eat2day haben Sie einen Partner, der die Dokumentation der Allergenkennzeichnung Ihrer Speisen 
übernimmt und Personalschulungen durchführt.
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Im "Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich" wurde am 13. September 2017 die 249. Verordnung veröffentlicht:

 

249. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Allergeninformationsverordnung geändert wird

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Auf Grund der §§ 4 Abs. 3 und 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 5112017, wird verordnet:

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Die Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, wird wie folgt geändert:

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1. § 3 Abs. 3 lautet:

,,(3) Die mündliche Weitergabe der Informationen gemäß § 2 hat durch dafür geschulte Personen zu erfolgen.

Der Nachweis über die erfolgte Schulung ist zu dokumentieren."

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2. Der bisherige Text des § J 0 erhält die Absatzbezeichnung ,,(1) ": folgen- der Abs. 2 wird angefügt:

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,,(2) § 3 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 249/2017 tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft."

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Diese Verordnung ist daher ab dem 1. Oktober 2017 in Kraft.

Alle anderen Texte der Allergeninformationsverordnung BGB!. II Nr. 175/2014 bleiben unverändert.

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Eat2day hält seit Dezember 2014 Schulungen für die Gastronomie & Gemeinschaftsverpfleger,

das Interesse an fachlich fundierten Informationen ist weiterhin groß!

 

Die Lebensmittelinformationsverordnung
(LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) sieht vor, dass 14 bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, so genannter "loser Ware" (Speisen und Getränke), zu kennzeichnen sind.

 

Diese Bestimmung gilt für die Abgabe von Lebensmitteln an Endverbraucher und Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung.

Eat2day Allergenkennzeichnung

Was bedeutet das für Sie?

Ihr Gäste müssen über die in den Gerichten enthaltenen Hauptallergene informiert werden.

Bei der Auswahl der Speisen soll einfach erkennbar sein, welche Speisen welche Allergene enthalten.

 

Informationen über enthaltene Allergene müssen in Ihrem Betrieb jederzeit verfügbar sein (Speisenkomponenten-Analyse) und Ihrem Gast unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

 

Ihr Team rund um Küche, Service, Einkauf, Warenannahme und Lager sollte ausführlich über die Bedeutung von Allergien und Unverträglichkeiten informiert sein und das Allergenkennzeichnungs-Infoblatt der 14 Zutaten und Stoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können beachten.

Leistungen

 

Eat2day bespricht mit Ihnen jeden Schritt der Allergenkennzeichnung, übernimmt die Dokumentation und führt Personalschulungen durch.

Eat2day Dokumentationspflicht

Dokumentationspflicht

Die Dokumentationspflicht ist die Basis für die Allergenkennzeichnung.

In jedem Fall müssen die den jeweiligen Speisen zugesetzten Zutaten hinterlegt sein, sodass zuverlässige Aussagen über enthaltene Allergene getroffen werden können -> Informationsquelle und Absicherung für die Kontrollen durch die Behörden.

Die Dokumentation erfolgt idealerweise in elektronischer Form (Menüplanerstellung).

 

Eat2day gestaltet für Sie Rezepte und Menüpläne, in denen alle von der LMIV geforderten 14 Allergene hinerlegt sind.

Auf Wunsch kann auch eine Nährwertberechnung Ihrer Speisen durchgeführt werden.

Eat2day Information

Weitergabe der Information: mündlich oder schriftlich

 

Die österreichische Allergeninformations-Verordnung BGBl. 175/2014 lässt österreichischen GastronomInnen die Wahl, ob die Kennzeichnung schriftlich (z.B. Speisekarte), oder mündlich durch nachweislich geschulte Personen auf Nachfrage erfolgt

-> siehe Personalschulung.

Zu beachten ist aber, dass die Information dem Kunden bzw. Gast grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sein muss.

Die Durchführung der Personalschulungen hat durch fachlich qualifizierte Experten z.B. ErnährungswissenschafterIn zu erfolgen.

 

Das Vorliegen eines Schulungsnachweises bei einer mündlichen Informationsweitergabe wird durch die

Organe der Lebensmittelinspektion überprüft.

Die beauftragte(n) Person(en) sollten im Interesse des Unternehmens ihr Wissen durch Wiederholungs-Schulungen auffrischen.

 

Eine mündliche Information ist nur dann möglich, wenn an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen wird (z.B. "unsere Servicepersonal informieren Sie über allergene Zutaten in unseren Speisen/Produkten").

Achtung! Auch im Fall der mündlichen Allergeninformation muss eine Dokumentation über kennzeichnungspflichtige Allergene im Betrieb geführt werden. -> siehe Dokumentation oben.

 

Wer sollte an der Allergen-Schulung teilnehmen?

  • Inhaber bzw. Leiter von Gastronomieeinrichtungen: Koordinationsstelle

  • Servicepersonal: informiert die Gäste, hält Rücksprache mit dem Küchenpersonal

  • Küchenpersonal: kennt Zutaten, erarbeitet interne Rezept-Dokumentation, achtet auf Kontamination

  • Einkauf, Warenannahme, Lager: Kontakt zu Lieferanten, Händlern, Produktionsbetrieben, achtet auf Kennzeichnung

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden!

 

Mit Eat2day bewahren Sie den Ãœberblick.

Sie entscheiden sich nach einem Beratungsgespräch für Ihren Weg der Kundeninformation (schriftlich oder mündlich),

die Umsetzung der Allergenkennzeichnung übernimmt die Expertin.

Kontakt

Ihr Nutzen auf einen Blick

 

  • Erstgespräch und Ist-Analyse

  • Beratung und Betreuung in Ihrem Betrieb

  • schriftliche Dokumentation in elektronischer Form

  • Schulungen direkt im Betrieb oder extern

  • Flexibilität bei der Planung und Durchführung

  • anerkannter Schulungsnachweis und Schulungsunterlagen

  • einfach verständlich, praxisnah, abwechslungsreich

 

  • Allergeninformation und Kennzeichnung - LMIV Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
     

  • Praktische Umsetzung der LMIV
     

  • Personalschulungen - Schulungsnachweis
     

  • Nährwertberechnung, Menüplanerstellung
     

  • ÖGE-Gütesiegel Auditorin
     

  • Hygieneschulungen - Schulungsnachweis

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  • moderne Gemeinschaftsverpflegung

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  • Gemeinschaftsverpflegung goes vegan

Fragen Sie die Expertin!

 

Mag. Veronika Macek-Strokosch

Ernährungswissenschafterin

Auditorin ÖGE-Gütesiegel

für nährstoffoptimierte Speisenqualität

Eat2day Ernährungsconsulting Mag. Macek-Strokosch

Gerne informiere ich Sie über die Umsetzung  der Allergenkennzeichnung in Ihrem Betrieb und freue mich, 

von Ihnen zu hören.
Bitte wählen Sie aus folgenden Kontaktmöglichkeiten oder benutzen Sie das unten stehende Kontaktformular.

N

Tel. Nummer

+43 1 971 95 48

 

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Adresse

Eat2day Ernährungsconsulting

Praxisgemeinschaft Pro Age

Hietzinger Kai 133, 1130 Wien

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Starten Sie jetzt mit einem interessanten Schulungsprogramm für Ihre Mitarbeiterinnen!

Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich bitte.

 

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